|
Einigung bei Altersteilzeit erzielt!
Am 15.12.2011 fand in Wuppertal die letzte Verhandlungsrunde des Jahres zwischen BARMER GEK und DHV statt. DHV und Arbeitgeberseite erzielten eine Einigung bei der Altersteilzeit und bei der Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Altersteilzeit
Die in der letzten Verhandlungsrunde vom 03.11.2011 noch offenen Punkte konnten geklärt werden. Die wesentlichen Punkte der Einigung:
- Geltungsbereich: Für alle vor dem 01.01.1960 geborenen Beschäftigten
- Laufzeit: Ab 01.01.2012
- Weiterhin Möglichkeit der Blockbildung
- Möglichkeit der Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses ab Vollendung des 55. Lebensjahres
- Anspruch Auf Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses ab Vollendung des 59. Lebensjahres
Die BARMER GEK kann eine Überforderung geltend machen, wenn in der Organisationseinheit mehr als 25 % der Beschäftigten, die das 59 Lebensjahr vollendet und noch keinen Antrag auf Altersteilzeit gestellt haben, in einem Jahr einen Antrag auf Altersteilzeit stellen. In diesem Fall hat die BARMER GEK die Möglichkeit, die Ansprüche auf Altersteilzeit nur bis zu der Grenze von 25 % zu erfüllen. Die Ansprüche der älteren Beschäftigten sind dabei vorrangig zu erfüllen.
- Dauer des Altersteilzeitverhältnisses: Mindestens 2 Jahre, höchstens 10 Jahre
- Höhe der Altersteilzeitbezüge: 81 % des Nettobetrages vom Vollzeitarbeitsentgelt
- Antragstellung für 2012: Bis zum 31.03.2012; frühester Beginn in 2012: 01.07.2012
- Frist für Antragstellung ab 2013: bis zum 30.09. des dem geplanten Beginn des Altersteilzeitverhältnisses vorhergehenden Jahres
Die DHV-Verhandlungskommission wertet den Tarifvertrag zur Altersteilzeit als einen guten Kompromiss. Die vereinbarten Altersteilzeitbezüge gehen über den gesetzlichen Mindestsatz von 70 % des Nettobetrages vom Vollzeitarbeitsentgelt hinaus. Es ist gut, dass der Anspruch auf Altersteilzeit ab Vollendung des 59. Lebensjahres wieder tarifiert worden ist. Die vereinbarte Überforderungsklausel für die Arbeitgeberseite ist ein gut vertretbarer Kompromiss.
Des weiteren wurde eine Einigung über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Neueinstellungen ab 01.01.2012 erzielt. Für die Bestandsbeschäftigten gilt weiter die alten Anlagen 7, 7 a EKT bzw. die alte Anlage 7 GEKT. In der nächsten Tarifverhandlung am 26. Januar 2012 werden DHV und Arbeitgeberseite abschließend über den Tarifvertrag zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung beraten. Es besteht Einigkeit darüber, dass die bestehenden Regelungen des EKT und des GEKT weitestgehend übernommen werden.
V.i.S.d.P.: Henning Röders
Im Jahr 2011 haben wir viel für die Beschäftigten der BARMER GEK erreicht:
- Einen neuen Gehaltstarifvertrag
- Einen einheitlichen Manteltarifvertrag!
- Einheitliche tarifvertragliche Regelungen zur Altersteilzeit!
- Eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2012!
Diese Erfolge sind nicht selbstverständlich. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir gute Tarifverträge aushandeln!
DHV - Wir für Euch - Ehrlich, Individuell und Sicher
Haustarifverhandlungen BARMER GEK - Für Sie verhandelten am 15.12.2011
|
|

Henning Röders
DHV
Tel. 040/632802-13
|

Marcel Premke
HV Wuppertal Abt. 0910
Tel. 99-2928
|
|
|
|